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ADATA stellt deren erste Dash-Cam vor: Die RC300 07 Dez 2015 10:30 #1

logo ADATAADATA stellt der RC300 ein neues Produkt vor, dass zugleich den Einstieg in die Automotive Accessoire Branche darstellt. Die RC300 ist die erste Dash-Cam von ADATA und kann mit bis zu 128GB Speicherkapazität erworben werden. „Die RC300 kann einen ganzen Tag ohne Pause aufnehmen, so können z.B. Motorradfahrer Ihre Fahrten aufnehmen und im Falle eines verkehrsbedingten Unfalls das Videomaterial im Nachhinein auswerten“ teilte ADATA mit. Die RC300 zeichnet Full-HD Videos mit einer 1080p Auflösung auf bei 30 Frames pro Sekunde. Zudem hat das RC300 verschiedene Aufnahme- und Foto-Modi. 

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ADATA stellt deren erste Dash-Cam vor: Die RC300 07 Dez 2015 10:52 #2

Die Frage nach dem Nutzen einer Dashcam stellt sich mir ja immernoch.
Anders als in anderen Ländern wird das Material ja vor Gericht eh nicht anerkannt.
Also kann ich das ganze quasi nur Nutzen um mir selber meine Fahrten anzuschauen.
Und das wo mein Arbeitsweg ja eh schon langweilig ist. Naja vielleicht kann man die videos dann als Einschlafhilfe nehmen :D

In Russland mag eine Dashcam mittlerweile ja Standard sein, aber die haben ja auch was davon und wollen sich dazu noch vor übergriffen oder Korruption durch die Polizei schützen.
In GB bekommt man ja sogar Rabatt bei der KFZ-Versicherung wenn man eine Dashcam hat.
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Letzte Änderung: von Applemus.

ADATA stellt deren erste Dash-Cam vor: Die RC300 07 Dez 2015 11:26 #3

...und in Bayern wurde angekündigt, bei Weitergabe von Dashcam-Videos an Polizei, Versicherungen und Internet zu prüfen, ob nicht ein gesetzlich festgelegtes Bußgeld i. H. v. bis zu 300.000 Euro fällig wird.
Angesichts dieses Risikos wäre es vielleicht günstiger, ein Begleitfahrzeug mit Berufszeugen und Fachanwalt zu chartern.

Quelle:
www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr...&SourcePageId=202144

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ADATA stellt deren erste Dash-Cam vor: Die RC300 07 Dez 2015 11:44 #4

Anders als in anderen Ländern wird das Material ja vor Gericht eh nicht anerkannt


Ist leider so nicht ganz richtig... Es kommt schlicht auf die Aufnahme an. Wenn keine Menschen im Video auftauchen dann verstöst es nicht gegen die Persönlichkeitsrechte... Gab damit auch Fälle vor kürzerer Zeit indem das Material als Beweis anerkannt wurde...

Schau mal hier:

www.datenschutzbeauftragter-info.de/dash...ismittel-zugelassen/

Leider gibt es kein genaues Gesetz über dieses Thema. Und jedes Gericht in jedem Bundesland könnte somit ein anderes Urteil geben... Deutschland könnte sich mal an die Nachbarsländer orientieren... Ich würde auch gerne 10% Versicherungsrabat bekommen wie es in Großbritannien der Fall ist, wenn ich eine Cam anbringe... In Italien, Spanien, Dänemark und co sind die Teile auch voll erlaubt und gelten auch als Beweismittel...

Aber manche "merkeln" lieber :D

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Letzte Änderung: von Haligia.
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